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Führerschein Sehtest

Wer in Deutschland den Führerschein machen will, muss seine Sehleistung von 70 % an speziell dafür entwickelten Sehtestgeräten nachweisen.

Wir sind amtlich anerkannte Sehteststelle für Führerscheinbewerber.

Bei Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) können Führerscheinbewerber den Sehtest für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, und T absolvieren.

Für alle anderen Fahrerlaubnisklassen (C, C1, C1E, D, DE, D1, D1E) ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich.

Eine Voranmeldung ist nicht nötig!

  • Wir benötigen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Sofern Sie bereits eine Brille und/oder Kontaktlinsen haben, bringen Sie diese bitte mit

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Sehtestgebühr beträgt  6,43 €.

 

Wenn Sie eine Sehleistung (Visus) von mindestens 70% oder Vi 0,7 erreichen, gilt der Sehtest als bestanden und Sie erhalten ein Bescheinigung, welche Ihnen die Sehleistung bestätigt.

Falls Sie nur mit Brille oder Kontaktlinsen die vorgeschriebene Sehleistung von mindestens 70% erreichen, wird in das dies in der ausgestellten Bescheinigung eingetragen und führt zu einem Eintrag im zukünftigen Führerschein, dass Sie im aktiven Straßenverkehr eine „geeignete Sehhilfe“ tragen müssen.

Werden die 70 % nicht erreicht, muss der Facharzt entscheiden.

Landoltringe

Für den amtlich anerkannten Sehtest sind spezielle Sehzeichen zu verwenden die sogenannten Landolt Ringe.

Sie müssen erkennen, an welcher Seite der schwarze Ring geöffnet ist.

 

Der Sehtest ist nach Ausstelldatum noch 2 Jahre gültig.

    

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